Sicherheitsregeln
| Verein - Informationen |
- Der Verein haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die seine Mitglieder oder Gastschützen bei der Verwirklichung des Vereinszwecks und in Erfüllung von Aufgaben im Vereinsinteresse verursachen oder erleiden.
- Jeder Schütze ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln selbst verantwortlich und bei Verstößen für den Schaden haftbar.
- Das Zielen auf Menschen führt zum sofortigen Platzverweis und zum Clubausschluß.
- Das Zielen und Schießen ist nur von den Abschußpflöcken in Richtung der dazugehörigen Scheibe erlaubt. Um unbekannte Entfernungen zu üben, können Abschußstände zwischen den jeweiligen Pflöcken verwendet werden; jedoch ausschließlich in direkter Linie zur Scheibe und nicht weiter als die roten Markierungen. Die Sicherheit muß in jedem Fall gewährleistet sein.
- Werden Pfeile in der Nähe oder hinter der Scheibe gesucht, so ist als Zeichen dafür an der betreffenden Scheibe der Bogen anzulehnen. Auf derart gekennzeichnete Scheiben darf nicht geschossen werden.
- Es darf nur geschossen werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, daß der Raum hinter der Scheibe frei ist.
- Wer Alkohol getrunken hat, darf nicht mehr schießen, denn, wer unter Alkoholeinfluß Unfälle oder Schäden verursacht, handelt i.d.R. grob fahrlässig und genießt deshalb keinen Versicherungsschutz.
- Die Sicherheitsabstände zwischen den Scheiben 4, 5 und der Übungsscheibe bzw. bei den Scheiben 11 und 12 und der Fitascheibe müssen eingehalten werden: Schießen nur nebeneinander auf einer Linie und nach dem Schießen gemeinsam zum Ziehen der Pfeile nach vorne gehen, oder die dazwischenliegende Scheibe freilassen.
Eine Absprache zwischen den Schützen ist erforderlich !!! - Jegliches Schießen im Umkreis von 2 km außerhalb unseres Clubgeländes ist für Clubmitglieder und Gastschützen untersagt.
- Es darf nur mit zugelassenen Kugelspitzen geschossen werden. Das Schießen mit Jagdspitzen (broadheads) ist nicht zulässig. Das Schießen dient nur zu sportlichen Zwecken.


